diätetische Lebensmittel
Laut Diätverordnung müssen diätetische Lebensmittel die folgenden Eigenschaften erfüllen (alle müssen zutreffen):
- für eine definierte Personengruppe.
- für einen besonderen Ernährungszweck.
- mit deutlichem Unterschied zu Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs.
Diätetische Lebensmittel dienen nicht der allgemeinen Ernährung der Durchschnittsbevölkerung, sondern einer definierten Personengruppe:
- Personen mit Störungen von Verdauung, Resorption und Stoffwechsel.
- Personen, die sich "in besonderen physiologischen Umständen" befinden.
- gesunden Säuglingen und Kleinkindern.
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